Wo bringe ich bei Suchmaschinen die CE-Kennzeichnung an?
Als guter Ingenieur wissen Sie, dass alle Maschinen eine CE-Kennzeichnung brauchen.
Doch während Sie bei den bekannten Suchmaschinen mal wieder nach den neusten Fußballergebnissen schauen, fällt Ihnen auf – ein CE-Kennzeichen haben Sie dort noch nie entdeckt! Wieso eigentlich nicht?
Was ist eine Maschine nach Richtlinie?
Die Maschinenrichtlinie behandelt Maschinen und Anlagen aus der Industrie. Dass eine Suchmaschine wie Google keine Maschine in diesem Sinne ist, leuchtet intuitiv ein. In der Praxis kann es aber oft zu Fällen kommen, die schwieriger einzuschätzen sind. Und "aus dem Bauch heraus" kann dies natürlich nicht entschieden werden.
Deswegen ist in der Maschinenrichtlinie genau definiert, was eine Maschine ist und was nicht. Dazu schauen wir in den Artikel 2 "Begriffsbestimmung" der Richtlinie.
Dort steht, eine Maschine ist:
"eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind".

Dann ist ja alles klar?
Im ersten Moment wohl eher nicht. Um aus diesem Rechtsdeutsch schlau zu werden, schauen wir uns die Kriterien lieber nochmal im Detail an:
- "mit einem anderen
Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft"
Maschinen werden also durch irgendwas angetrieben, und zwar mit einer Antriebskraft außer menschlicher oder tierischer Kraft. Ein rein mechanischer Pflug, der durch ein Pferd gezogen wird, ist also keine "Maschine" im Sinne der Richtlinie.
Andere Antriebskräfte können sein: Elektrizität, Pneumatik, Hydraulik sowie auch Schwerkraft oder Federkraft. - "Gesamtheit
miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine
beweglich ist"
Wir lernen, Maschinen müssen aus mehreren Teilen bestehen, die miteinander verbunden werden. Ein Zahnrad ist also noch keine Maschine.
Außerdem können diese Teile nicht nur starr miteinander verbunden werden, sondern müssen Bewegungen ausführen. Eine starre Schweißkonstruktion ist also auch keine Maschine. - "die für eine
bestimmte Anwendung zusammengefügt sind"
Zu guter Letzt erfüllt jede Maschine eine konkrete Funktion oder einen definierten Zweck.
Zusammengefasst
Hier nochmal in Kurzform die vier Kriterien für die allgemeine Definition einer Maschine:
- Sie besteht aus mehreren miteinander verbundenen Teilen
- von diesen ist mindestens eines beweglich
- sie wird durch nicht-menschliche oder -tierische Kraft angetrieben (z. B. elektrisch, hydraulisch, pneumatisch)
- sie erfüllt eine klar definierte Funktion.
Das bedeutet für "Suchmaschinen"
Bei einer "Suchmaschine" könnte man argumentieren, dass diese elektrisch angetrieben wird. Auch erfüllt Sie eine klar definierte Funktion.
Doch da sie nicht aus mehreren miteinander verbundenen, beweglichen Teilen besteht, werden diese beiden Kriterien nicht erfüllt.
Wenn nur die Hälfte der Kriterien erfüllt wird, ist ein Erzeugnis der allgemeinen Definition nach auch keine Maschine. Denn dazu müssen alle vier Kriterien gleichzeitig erfüllt werden!
Was fällt noch unter die Maschinenrichtlinie?
Neben Maschinen nach der vorherigen Definition fallen aber auch noch weitere Produkte unter den Anwendungsbereich der Richtlinie. Dazu muss der Artikel 1 "Anwendungsbereich" genau gelesen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
So beispielsweise bei den nachfolgenden Erzeugnissen. Nur eines der beiden gezeigten fällt unter die Maschinenrichtlinie – und es ist nicht das, welches Sie vermuten!

Für die Auflösung lesen Sie doch unseren Flyer zu dem Thema!
Fazit
Um zu erfahren, ob Ihr Produkt unter die Maschinenrichtlinie fällt und Sie somit die Anforderungen der Richtlinie (bspw. eine Risikobeurteilung durchzuführen) erfüllen müssen, erfahren Sie im "Anwendungsbereich" der Richtlinie. Wie die dort genannten Begriffe zu verstehen sind, steht dann in der "Begriffsbestimmung".
Alternativ rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne jederzeit für alle Fragen zur Verfügung!




