Wenn Einzelmaschinen zusammenarbeiten und was dies für die CE Kennzeichnung bedeutet
Bei den im allgemeinen Sprachgebrauch als „verkettete Maschinen“ bezeichneten Maschinenanlagen handelt es sich um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.
Moment, Moment, Moment! Schon zu kompliziert? Okay, fangen wir mal ganz langsam an und stellen uns eine Schokoladenfabrik vor. Zu Anfang werden die Zutaten miteinander vermischt in einer Art Mischmaschine. Von der Mischmaschine aus wird die Masse, die dafür natürlich in einer bestimmten Temperatur gehalten werden muss, wofür wiederum ein Teil der Gesamtmaschine zuständig ist, in die Form gegossen. Die später abgekühlten Schokoladen, mittlerweile in Tafelform, werden auf einem Fließband transportiert, das sie in die Verpackungsmaschine führt. Dort werden sie mit Alufolie umwickelt und einem Etikett versehen. Diese komplette, miteinander verbundene Anlage bezeichnet man als “Maschinenanlage“ oder als „Gesamtheit von Maschinen“. Soweit so gut…

Ab wann gilt nun so eine Abfolge von Maschinen als Maschinenanlage? Das ist nicht immer eindeutig zu sagen. Ein wesentliches Merkmal bei der Beurteilung ist der Umstand, dass die Einzelmaschinen so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.
Bei einer Fertigungsstraße, wie im Beispiel unserer Schokoladenfabrik, würde jede Maschine auch für sich funktionieren. Beispielsweise würde die Mischmaschine auch funktionieren, ohne dass die warme, flüssige Masse danach in die Tafelform gegossen wird. Man könnte sie auch in eine Form für Osterhasen oder Nikoläuse gießen. Die Verpackungsmaschine könnte man auch nutzen, um Seifenstücke zu umwickeln.
Erst durch die Verbindung der Einzelmaschinen durch das Förderband und einer gemeinsamen, übergeordneten Steuerung wird daraus die Maschinenanlage, mit der wir aus Kakaobutter, Vollmilch etc. etikettierte Tafeln Vollmilchschokolade herstellen.
Wichtig bei der Beurteilung, ob es sich um mehrere Einzelmaschinen oder um eine Gesamtheit von Maschinen oder um eine Maschine mit diversen Funktionen handelt, ist auch der Aspekt eines gemeinsamen Ziels. Im Fall unserer Schokoladenfabrikationsstraße ist das Ziel klar: Aus einzelnen Zutaten werden Schokoladenprodukte hergestellt. Die Maschinen agieren also wie ein Team. Vielleicht könnte man das so vergleichen: In einem Großraumbüro können entweder mehrere Angestellte nebeneinandersitzen und voneinander unabhängige Arbeitsvorgänge durchführen: Buchhaltung, Marketing, Vertrieb etc. Dass sie dabei dasselbe Deckenlicht benutzen oder sich auf eine Temperatur für die Büroheizung einigen müssen, macht sie noch nicht zu einem Team. Oder die Arbeitskollegen arbeiten Hand in Hand, das bedeutet, dass Kollege B erst dann weitermachen kann, wenn Kollege A ein Schriftstück vorbereitet hat. Kollege C tütet dann alles ein und gibt es in die Post. Verglichen mit unserer kleinen Fabrik: Nur, weil alle unsere Maschinen über dasselbe Stromnetz laufen und ein gemeinsamer Not-Halt-Schalter alle Maschinen gleichzeitig ausschalten kann, haben wir hier noch keine Gesamtheit von Maschinen. Diese entsteht erst durch deren „Teamarbeit“.
Für den Konformitätsbewertungsprozess bedeutet dies, dass zur Risikobeurteilung die Risiken betrachtet werden müssen, die sich durch das Zusammenwirken der Einzelmaschinen ergeben, sowie die Risiken, die an den Schnittstellen entstehen. Oder, um es profaner auszudrücken: Wir müssen schauen, welche Risiken das „Team Schokoladentafel“ mit sich bringt. Bergen bereits die Einzelmaschinen Risiken, so können die externen Dokumentationen der Hersteller dieser Einzelmaschinen der Gesamtdokumentation hinzugefügt werden – mit anderen Worten: Welche Risiken beinhaltet jede Einzelmaschine, und welches Risiko ergibt sich aus der Kombination der einzelnen?
Wer es doch etwas wissenschaftlicher mag, dem empfiehlt sich die Lektüre des Interpretationspapiers zum Thema „Gesamtheit von Maschinen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Anhand des dort dargestellten Prozesses wird in zwei Schritten bzw. Fragestellungen Klarheit über den Sachverhalt gegeben.
Oder fragen Sie uns: Zur Bewertung der Frage, ob es sich um eine Gesamtheit von Maschinen handelt und des damit verbundenen Konformitätsbewertungsprozesses zur CE-Kennzeichnung kontaktieren Sie uns gerne.

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